Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am Verfahren „GeldKarten/girogo online laden durch Vorkasse (Überweisung)“

1. Service

1.1 Die EURO Kartensysteme ermöglicht im Namen und im Auftrag der GeldKarten-und/oder girogo ausgebenden Institute den teilnehmenden Nutzer:innen ("Kunden:innen") das Aufladen einer GeldKarte/girogo über das Internet durch Überweisung von einem Konto (nachfolgend auch "Service" genannt). Die EURO Kartensysteme nimmt die zur Aufladung überwiesenen Geldbeträge im Namen und auf Rechnung des jeweiligen kartenausgebenden Kreditinstituts entgegen.

1.2 Die EURO Kartensysteme betreibt für die Nutzung des Services ein über das Internet zugängliches Ladesystem. Diese Bedingungen umfassen nicht Bestimmungen betreffend die aufzuladende GeldKarte/girogo bzw. das für die Überweisung erforderliche Konto. Hierfür sind die Bestimmungen des kartenausgebenden Kreditinstitutes sowie des kontoführenden Kreditinstitutes maßgeblich.

2. Voraussetzung für die Nutzung des Service

Voraussetzung für die Nutzung des Service ist ein am Computer angeschlossenes Chipkartenlesegerät sowie eine für den Service einsetzbare GeldKarte/girogo. Um feststellen zu können, ob der Service für die aufzuladende GeldKarte/girogo genutzt werden kann, muss vor jeder Bestellung eine erfolgreiche Testladung mit der aufzuladenden GeldKarte/girogo durchgeführt werden. Für die Nutzung des Services ist sicherzustellen, dass für die erfolgreiche Testladung eingesetzte GeldKarte/girogo, Chipkartenlesegerät und Computer in identischer Konfiguration für den Service verwendet werden.

3. Aufladeverfahren, Leistungen der EURO Kartensysteme

3.1 Die EURO Kartensysteme wird den Auftrag des oder der Kund:in eine GeldKarte/girogo mit einem bestimmten Betrag aufladen möchte, entgegennehmen und den oder die Kund:in per E-Mail auffordern, den gewünschten Ladebetrag auf das genannte Konto unter Angabe des mitgeteilten Verwendungszwecks, zu überweisen.

Nach Eingang der Überweisung in Höhe des Ladebetrages auf dem Konto der EURO Kartensysteme wird die Aufladung für die beim Bestellvorgang eingelesene GeldKarte/girogo bereitgestellt und eine E-Mail-Mitteilung an den oder die Kund:in versandt, dass die Aufladung der GeldKarte/girogo erfolgen kann. Die aufzuladende GeldKarte/girogo muss identisch mit der beim Bestellvorgang eingelesenen GeldKarte/girogo sein.

3.2 Die EURO Kartensysteme erfüllt die vorstehenden, von ihr zu erbringenden Leistungen selbst bzw. über eine von ihr beauftragte Clearingstelle, die als Erfüllungsgehilfe der EURO Kartensysteme tätig wird.

3.3 Durch die EURO Kartensysteme erfolgt keine Prüfung dahingehend, ob ein:e Kund:in berechtigt ist, die GeldKarte/girogo durch Überweisung von dem Konto aufzuladen.

4. Reklamationen

4.1 Wird der beauftragte Ladebetrag nicht auf der GeldKarte/girogo verbucht, obwohl eine Überweisung vom angegebenen Konto erfolgt ist, so hat der oder die Kund:in dies der EURO Kartensysteme entweder über das auf der Website GeldKarte.de zur Verfügung stehende Support-Formular oder schriftlich durch Brief, Telefax oder E-Mail zu melden. Der überwiesene Ladebetrag wird für den oder die Kund:in reserviert und, sofern technisch durchführbar, ein erneuter Ladevorgang ermöglicht. Erhält die EURO Kartensysteme innerhalb von zwei Wochen nach Durchführung eines fehlerhaften Ladevorgangs keine Mitteilung hierüber, gilt der Ladevorgang als korrekt durchgeführt.

4.2 Ist der erneute Ladevorgang wiederholt fehlgeschlagen und wurde dies der EURO Kartensysteme entsprechend Ziff. 4.1 gemeldet, so erfolgt eine Rücküberweisung des Ladebetrages auf das Konto, von dem der Ladebetrag an die EURO Kartensysteme überwiesen wurde. Die durch die Rücküberweisung entstehenden Kosten trägt die EURO Kartensysteme, sofern die Ursache für den fehlgeschlagenen Ladevorgang der Sphäre der EURO Kartensysteme zuzurechnen ist. Der oder die Kund:in trägt die Kosten der Rücküberweisung, wenn er den Anforderungen der vorstehenden Ziff. 2. und 3. nicht hinreichend nachgekommen ist, insbesondere, wenn vor der Bestellung keine erfolgreiche Testladung durchgeführt wurde oder die aufzuladende GeldKarte/girogo nicht identisch ist mit der beim Bestellvorgang eingelesenen GeldKarte/girogo.

4.3 Die Rückgängigmachung eines erfolgreich abgeschlossenen Ladevorganges ist über den Service nicht möglich. Es gelten die Bestimmungen zum Entladen der GeldKarte/girogo des jeweiligen kartenausgebenden Kreditinstitutes.

5. Haftung

5.1 Die EURO Kartensysteme haftet nur für von ihr grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder bei Schäden aufgrund Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, auf deren Erfüllung die andere Partei in besonderem Maße vertrauen darf.

5.2 Die EURO Kartensysteme haftet höchstens bis zu einem Betrag in Höhe des von dem oder der Kund:im eingegebenen Ladebetrages. In jedem Fall ist die Haftung beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Eine darüberhinausgehende Haftung, insbesondere für missbräuchliche Aufladevorgänge, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ebenso wie die Haftung für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.

5.3 Bei Verlust von Daten haftet die EURO Kartensysteme nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den oder die Kund:in für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit der EURO Kartensysteme tritt dabei diese Haftung nur ein, wenn der oder die Kund:in eine ordnungsgemäße Datensicherung vorgenommen hat.

6. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen hiervon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am ehesten entspricht.